Die Grundausbildung (Truppmann Teil 1)

Die Grundausbildung ist die erste Ausbildung, die der angehende Feuerwehrmann durchlaufen muss. In dieser Ausbildung lernt der Teilnehmer von Grund auf die Tätigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Feuerwehrmannes. Hierzu gehören die Rechtsgrundlagen aufgrund der gültigen Gesetze, die gemeinsam in kleinen Gruppen erarbeitet werden, um sie später den anderen Kameraden präsentieren zu können. Die chemischen Grundlagen für eine Verbrennung, die Erklärung und das Zeigen der verschiedenen Fahrzeuge und Fahrzeugtypen der Feuerwehr gehören genauso zur Ausbildung wie das praktische Üben.

Zu den praktischen Übungen gehört z.B. das „Kuppeln“ einer Saugleitung zur Entnahme von Wasser aus offenen Gewässern. Nach ersten, trockenen Übungen, wird das Ganze am und mit Wasser umgesetzt.
In möglichst kleinen Gruppen werden bestimmte Tätigkeiten vorgestellt, gezeigt und anschließend durch jeden einzelnen Teilnehmer geübt. Dazu gehört auch das richtige Setzen eines Standrohrs. Der Aufbau von Beleuchtungsgeräten ist genauso Bestandteil der Ausbildung wie das Stellen von Leitern.

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Das Einsatzspektrum der Feuerwehr ist längst mehr aIs "nur" Feuer zu löschen. Im Bereich der technischen Hilfeleistung wird in der Grundausbildung versucht, möglichst viele Facetten abzubilden. Neben den klassischen Tätigkeiten bei Verkehrsunfällen, gehört auch das Trennen unterschiedlicher Materialien zum Ausbildungsinhalt.    
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Um eingeklemmte oder verschüttete Personen erfolgreich befreien und retten zu können, müssen teilweise Lasten angehoben und bewegt werden. In Kleingruppen wird diese Vorgehensweise praktisch geübt. Das Thema Sicherheit des Patienten, aber auch der Einsatzkräfte, steht dabei stets im Vordergrund.    
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Teilweise sind verunfallte Personen schwer zugänglich, liegen in steilen Waldhängen, Böschungen oder vergleichbaren Lagen. An einem steileren Hang wird daher das "Abseilen" (Einsatzkräfte werden - durch andere Einsatzkräfte gesichert - abgelassen) sowie das "Selbstabseilen" (die Einsatzkraft sichert sich über einen speziellen Knoten selbst) erlernt und geübt.    
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Damit diese Tätigkeiten im Einsatzfall reibungslos funktionieren und ineinander greifen, muss jedes Gruppenmitglied wissen, welche Position mit welcher Tätigkeit es momentan in der Gruppe wahrnimmt.

   
     

Ein weiterer großer Teil ist die Erste-Hilfe-Ausbildung. Diese ist umfangreicher als der „normale“ 16-Stunden Erste-Hilfe-Kurs, da die Teilnehmer auch bestimmte Tätigkeiten des Rettungsdienstes erlernen, um im Einsatz entsprechend unterstützend tätig werden zu können. Spezielle Rettungstechniken im Feuerwehreinsatz, z.B. zur Rettung verunfallter Feuerwehrleute, werden in diesem Ausbildungsabschnitt vermittelt.
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Am Schluss des Lehrgangs findet eine Lernzielkontrolle als theoretischer und praktischer Leistungsnachweis statt.
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Nun beginnt der so genannte „Truppmann Teil 2“, der Ausbildungsdienst in der jeweiligen Feuerwehr. Hier werden die im Teil 1 erlangten Kenntnisse vertieft und standortbezogene Gegebenheiten vermittelt. Verantwortlich sind hierfür vor allem die Führungskräfte der jeweiligen Feuerwehren vor Ort. Unterstützung geben zusätzlich die Ausbilder des Ausbildungsbezirks 1 direkt vor Ort oder im Rahmen von Ausbildungssamstagen in Altensteig. Im Teil 2 der Truppmannausbildung (er dauert rund zwei Jahre) können die Feuerwehrleute weitere Lehrgänge besuchen. Im Allgemeinen ist dies der Lehrgang zum SprechfunkerAtemschutzgeräteträger und eventuell zum Maschinisten. Nach zwei Jahren kommen viele Teilnehmer zurück, um den Truppführerlehrgang zu absolvieren. Ziel ist es hierbei, nur diejenigen als frischgebackene Feuerwehrmänner oder Feuerwehrfrauen aus dem Lehrgang zu verabschieden, die den Anforderungen des heutigen Übungs- und Einsatzdienstes gewachsen sind.     

 

 

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